Rotes Kennzeichen (KFZ Händler-Kennzeichen)

Rotes Kennzeichen (KFZ Händler-Kennzeichen)
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Das Pendant zum Kurzzeitkennzeichen für Gewerbe ist das rote Kennzeichen. Diese unbegrenzt gültigen Kennzeichen sind wesentlich flexibler einsetzbar als die genannten Kurzzeitkennzeichen, wenngleich der Preis in der Regel aber auch deutlich höher ausfällt.

Streng genommen ist das Kurzzeitkennzeichen nur 4 Tage lang gültig, wenn Sie es online beantragen. Es ist zwar üblich, diese Kennzeichenart auch als 5-Tages-Kennzeichen zu bezeichnen, doch zählt der Tag der Ausstellung bzw. des Versands an Sie bereits zur Gültigkeitsdauer. Daher ist es wichtig, den Tag der Beantragung genau zu wählen oder aber direkt an dem Tag bei der örtlichen Zulassungsstelle das Kennzeichen zu beantragen.

Was ist ein rotes Kennzeichen?

Das rote Kennzeichen ist in seiner Funktionsweise ähnlich einzustufen wie das Kurzzeitkennzeichen. Es dient für Probe- oder Überführungsfahrten über längere Strecken, gleichzeitig kann es aber auch für Prüfungsfahrten bei einem Verdacht auf einen Fahrzeugmangel verwendet werden. Zwei wichtige Unterschiede zum genannten Kurzzeitkennzeichen bestehen jedoch:

  • Die Gültigkeit des roten Kennzeichens ist – anders als beim Kurzzeitkennzeichen – nicht auf fünf Tage begrenzt. Es kann also auch weitaus länger genutzt werden, ohne den Antrag erneuern zu müssen.
  • Es wird ausschließlich an Händler ausgegeben, für Privatpersonen ist das rote Kennzeichen nicht erhältlich. Die Bezeichnung Händler trifft in diesem Fall sowohl auf große Autohäuser als auch privat geführte KFZ-Händler sowie Werkstätten zu, welche das rote Kennzeichen zum erwähnten Zweck der Prüfungsfahrt nutzen dürfen.
    Erkennbar ist das rote Kennzeichen nicht nur an der markanten Farbe: Die Ziffernfolge beginnt stets mit 06, so dass sie im Straßenverkehr auch dann als ein solches Kennzeichen zu identifizieren sind, wenn die Identifikation der Farbe unmöglich ist.

Wieviel kostet ein rotes Kennzeichen?

Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Das liegt nicht nur daran, dass sich die Kosten grundsätzlich unterscheiden, sondern dass sie fast immer auch als Versicherungsprämie aufgeführt werden. Das heißt, dass diese Sonderform der Kennzeichen bereits in den meist sehr umfangreichen Versicherungsverträgen der KFZ-Händler integriert ist. Wenn Sie selbst Händler sind und sich für diese Kennzeichen interessieren, sollten Sie daher am besten bei verschiedenen Versicherern direkt anfragen und eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für rote Kennzeichen verlangen. Ansonsten ist eine genaue Auskunft leider nicht möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für ein rotes Kennzeichen?

Bevor es zum Antrag eines roten Kennzeichens kommt, wird in der Regel ein Sachbearbeiter des Landkreises oder der KFZ-Zulassungsstelle vor Ort in denjenigen Betrieb geschickt, welcher das oder die Kennzeichen beantragt. Sobald dieser von der Zuverlässigkeit und Seriosität des Händlers überzeugt ist, wird die Freigabe für die Kennzeichen gegeben. Darüber hinaus brauchen Sie folgende Unterlagen, um für die Ausstellung eines roten Kennzeichens in Frage zu kommen:

  • Benötigt werden unter anderem Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister der jeweiligen Stadt, aus dem Bundeszentralregister und aus dem Verkehrszentralregister. Außerdem wird ein Gewerbeschein für den KFZ-Betrieb verlangt.
  • Weiterhin muss ein schriftlicher Beleg dafür erbracht werden, dass Sie ein rotes Kennzeichen benötigen. Dies ist in der Regel nicht schwer, da praktisch jeder Händler Prüfungs- oder Probefahrten in Anspruch nehmen muss und die Behörden hier nur eine kurze Erklärung erwarten.
  • Desweieteren muss der Antragsteller seinen Personalausweis vorlegen sowie eine Steuerbescheinigung abgeben. Zu guter Letzt darf auch die Bestätigung der Versicherung nicht fehlen.